-
-
Einleitung
Die Zeugnisse sind nach §64a SchulG mit der LUSD zu erstellen: Zeugniserstellung mit der LUSD. Für einen begrenzten Übergangszeitraum stehen Ihnen auf dieser Seite alternativ die Vorlagen als PDF- oder Word-Dokument zur Verfügung.
Bei inhaltlichen Fragen zu den Zeugnissen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Herausgeber).